Der Reisekostenrechner für auswärtige Anwältinnen und Anwälte.
Mit Beschluss des BGH vom 9.5.2018 ist geregelt, dass Reisekosten eines auswärtigen Anwalts bzw. einer Anwältin bis zur höchstmöglichen Entfernung innerhalb des Gerichtsbezirks zu erstatten sind. Auf gerichtsbezirke.de lässt sich für alle deutschen Gerichtsbezirke die jeweils weiteste Entfernung und die daraus resultierenden abrechnungsfähigen Reisekosten ermitteln.Die höchstmögliche Entfernung ist dabei bis zum „letzten Winkel“ des Gerichtsbezirks ausgewiesen.Durchschnittlich werden Kanzleien so durchschnittlich 500 Euro bis 1.000 Euro pro Jahr erstattet.